AS 1040 YAK 4WD XL

Hersteller:
AS Motor
Artikel-Nr.:
G90400103

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Der robuste Aufsitzschlegelmäher AS 1040 YAK 4WD XL ist für den harten Einsatz in unebenen, rauen, steilen und welligem Geländen gemacht. Extensive Grünflächenpflege, Aufwuchs bis zu 1,50 Meter, Gestrüpp und junge Aufwuchsschösslinge zerkleinert der Aufsitzer mühelos und zuverlässig. Somit ist dieser Schlegelmulcher für Profieinsätze bei Dienstleistern, Kommunen und Garten- und Landschaftsbauern geeignet. Wesentlich für die Geländegängigkeit ist der niedrige Schwerpunkt sowie die große XL-Bereifung der Maschine für noch mehr Bodenfreiheit als der AS 1040 YAK 4WD.

 

Schnittbreite 100 cm
Motorhersteller B&S
Motorbezeichnung Vanguard V-Twin 3864
4T Motor, 2-Zyl. 
Hubraum 627 cm³
Maximalleistung 17,2/23,0 kW/PS
Nennleistung 15,5/21,1 kW/PS
Nenndrehzahl 3600 U/min.
Antrieb,  4WD permanent 
Antrieb, Stufenloser Hydrostat
Max. Geschwindigkeit 7,3 km/h
 Differentialsperre
Automatische Parkbremse
 Y-Schlegel
Heckauswurf 
Geschlossenes Mähdeck
Surfendes Mähdeck
Schnitthöhe 30 - 110 mm
Tankinhalt 17 l
Sitzfederpaket, serienmäßig
Abmaße LxBxH 199x122x162 cm
Gewicht 351 kg

AS Motor Herstellerinformationen

AS Motor, das Profiprogramm für Rasen und Wiesen bei Julmi

AS-Motor konstruiert und baut seit über 50 Jahren motorisierte Geräte zur Garten-/Landschaftspflege. Alle sind ihrem Einsatzgebiet kompromisslos angepasst, denn jede Maschine muss einen Zweck erfüllen: Ihnen die Arbeit optimal abzunehmen. viele AS Motor Rasenmäher, Hochgrasmäher und Aufsitzmäher können Sie in unserer Ausstellung in Porta Westfalica anschauen und sich im Detail erklären lassen.

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (AS-Motor Germany GmbH & Co. KG Ellwanger Straße 15 74424 Bühlertann ) mit einer Dauer von 2 Jahren. 
Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers und weitere Details finden Sie in dem unten stehenden Link: 

https://as-motor.secure.force.com/Registrierungsprozess/

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

 

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Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

Altölentsorgung

Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle.

Rückgabeort ist : Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica. Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben. Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den Versand per Post wählen.

Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende, zugelasssene Behältnisse zu verwenden.


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