- Hersteller:
- STIHL
- Artikel-Nr.:
- 63710111400
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"STIHL Akku-Rasenmäher RMA 253 GRUNDGERÄT"
Der sehr leise und vibrationsarme STIHL Rasenmäher mit Akkuantrieb RMA 253 eignet sich ideal für private Gartenbesitzer, die Wert auf komfortables und lärmreduziertes Arbeiten legen. Der Akku-Rasenmäher STIHL RMA 253 mit 51 cm Schnittbreite eignet sich zum Rasenmähen mittelgroßer bis großer Flächen. Er zeichnet sich durch seine hohe Leistungsfähigkeit bei müheloser Bedienbarkeit und geringer Lautstärke aus. Der STIHL RMA 253 wird mit einem Akku aus dem STIHL Akku AP-System betrieben – leise und abgasfrei erledigen Sie damit größere Mähaufgaben auch in lärmsensiblen Bereichen. Da der RMA 253 permanent im aktivem Eco-Modus läuft, ist seine Akkulaufzeit deutlich verlängert. Die zentrale Schnitthöhenverstellung und die Windflügelmesser des Akkumähers sorgen für ein optimales Schnittbild. Der 55-l-Grasfangkorb mit Füllstandsanzeige lässt sich über eine Klappe leicht öffnen und schnell entleeren. Der Transport und das Verstauen des Akkumähers funktioniert durch den klappbaren Holm sehr einfach.
GRUNDGERÄT ohne AKKU und ohne Ladegerät
STIHL Herstellerinformationen
Stihl Motorgeräte haben wir in unseren Ausstellungen einen großen Platz eingeräumt. Sie können dort die interessantesten Motorgeräte aus dem Stihl Programm finden und sich direkt vor Ort einen Eindruck von der Qualität und der technischen Ausstattung vermitteln.
Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers: ANDREAS STIHL AG & Co. KG Badstraße 115 D-71336 Waiblingen
Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist Deutschland.Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link:
Hier finden Sie weitere Informationen zu Garantieangaben des Herstellers: https://www.stihl.de/garantiebedingungen-der-stihl-vertriebszentrale.aspx
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.
Weitere Informationen zu STIHL Akku-Rasenmäher RMA 253 GRUNDGERÄT
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Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
- Pb: Batterie enthält Blei
- Cd: Batterie enthält Cadmium
- Hg: Batterie enthält Quecksilber
§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.
3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.
4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.
(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.