AL-KO Mähroboter Robolinho E 800 W

Hersteller:
Al-ko
Artikel-Nr.:
119999

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Mähtyp
Mähroboter

Entwickelt wurde der Robolinho® 800 W von unseren Ingenieuren in Deutschland, gefertigt wird er von unseren Fachkräften in Österreich – dadurch stellen wir von AL-KO Gardentech sicher, nur beste Qualität für unsere Kunden zu garantieren. Langlebige Komponenten und eine ausgereifte Technik machen den Robolinho® zu einem zuverlässigen Begleiter und Helfer bei der täglichen Rasenpflege in Ihrem Garten. Installiert wird der Mähroboter denkbar einfach, sowohl Basisstation als auch Smart Gardening Anbindung sind schnell bereit. Unsere ausgereifte Software und die intuitive Bedienung erleichtern Ihnen die Rasenpflege und das alles wann und wo Sie es möchten.

  • Mäht vollautomatisch Flächen von bis zu 800 m². Flüsterleise mit 60 dB(A)
  • Sicherheitssensorik schützt vor Verletzung und Diebstahl
  • Vierfache Messerstandzeit durch neue Geometrie mit Rechts-Linkslauf
  • Effizientes Doppelmessermähwerk. Meistert Steigungen bis 45% dank traktionsstarker Profilräder
  • Hohe Wendigkeit und geringes Gewicht. Meistert enge Passagen ab 60 cm und kommt auch in kleine Ecken
  • Begrenzungskabel (130 m) und Bodennägel (90 St.) im Lieferumfang enthalten

 

Al-ko Herstellerinformationen

Al-ko- Quality for Life !

Diese Aussage steht bei Julmi für ein ausgewähltes Programm leistungsstarker Rasenmäher und Pumpen. Wir führen Rasenmäher für den ambitionierten Privatanwender oder für den semiprofessionellen Bereich. Darüber hinaus haben wir eine Auswahl aus dem Bereich Wasser- und Teichtechnik der Firma Al-ko im Programm. Hauswasserwerke, Gartenpumpen, Schmutzwasserpumpen finden Sie in unseren Filialen in Porta Westfalica und Minden.

Ein weiterer Produktbereich, den die Werner Julmi GmbH mit dem Hersteller Al-ko abdeckt, sind die Al-ko Mähroboter Robolinho (R), die wir in den verschiedenen Ausführungen - auch inklusive fachgerechter Montage und Installation anbieten.

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (AL-KO Geräte GmbH, Ichenhauser Str. 14, 89359 Kötz) mit einer Dauer von 2 Jahren. 
Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers und weitere Details finden Sie in dem unten stehenden Link:

https://www.al-ko.com/shop/de/guarantee

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet.. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:Sie können bei uns gekaufte Altgeräte, oder fremdgekaufte Altgeräte beim Kauf eines Neugerätes bei uns zur Entsorgung abgeben.Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica. Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf3. Hinweis zum DatenschutzAuf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.


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