Rasentraktor Solo by AL-KO T22-103.3 HD-AV2 Limited Edition

Hersteller:
Solo by Al-ko
Artikel-Nr.:
127692

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Rasentraktoren
Heckauswerfer, über 92 cm Schnittbreite, mit Hydrostatgetriebe
Auswurf
Heckauswerfer
Schnittbreite
über 92cm

Der kompakte Rasentraktor aus der Limited Edition-Produktlinie ist mit seiner Schnittbreite von 103 cm perfekt geeignet, um große Gärten effizient und schnell zu mähen. Angetrieben wird der Rasenmähertraktor  von einem 12,2 kW (16,6PS) starken AL-KO Pro Motor  robust und vibrationsarm. Die Schnitthöhe lässt sich mit einem Handgriff in 6 Stufen von 30 mm bis 80 mm verstellen. Das langlebige Mähdeck aus Stahlblech beinhaltet zwei Messer für einen sauberen Grasschnitt und kann mit einfachen Hangriffen ausgebaut werden. An die Front des Traktors kann zudem im Winter ein Schneeschild angebaut werden. Die extra großen Reifen sorgen auf jedem Untergrund und in jedem Terrain für einen guten Grip und gutes Vorankommen. Direkt vom verstellbaren Fahrersitz kann die große 220 l fassende Fangbox einfach per Teleskophebel geleert werden. Einen weiteren Komfortvorteil bieten sowohl das griffige Lenkrad als auch die übersichtlichen Bedienelemente.

Rasentraktor Solo by AL-KO T 22-103.3 HDA V2 Limited

Motortyp: AL-KO Pro-700, 2 Zyl., 708 ccm
Leistung: 12,2 kW (16,5 PS)
Getriebe: Hydrostat
Arbeitsbreite: 103 cm
Schnitthöhe: 30 - 80 mm
Mulchfunktion: Optional gegen Aufpreis
Fangkorbvolumen: 250 l

Solo by Al-ko Herstellerinformationen

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers: AL-KO Geräte GmbH Ichenhauser Straße 14 89359 Kötz 
Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist Deutschland.Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link:
Hier finden Sie weitere Informationen zu Garantieangaben des Herstellers: https://www.al-ko.com/shop/de/guarantee
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

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Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

Altölentsorgung

Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle.

Rückgabeort ist : Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica. Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben. Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den Versand per Post wählen.

Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende, zugelasssene Behältnisse zu verwenden.


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