Husqvarna AKKU Rasenmäher LC 142iS SET

Hersteller:
Husqvarna
Artikel-Nr.:
9705419-03

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669,00 € *

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Akkumäher
über 40 cm Schnittbreite

Der LC 142iS Akku-Rasenmäher verfügt über einen Radantrieb mit einer Geschwindigkeit. Er ist kompakt, leise und leicht, wodurch er sehr einfach zu bedienen ist. Drücken Sie einfach den Bügel und beginnen Sie zu mähen, um schnell ein gleichmäßiges und sauberes Ergebnis zu erzielen. Der Husqvarna LC 142iS ist die ideale Wahl für kleine bis mittelgroße Gärten oder zum Mähen kleinerer komplexer Flächen. Dieser Akku-Rasenmäher verfügt über den savE Modus für eine maximale Betriebszeit bei einfacheren Mäharbeiten. Kompatibel mit dem 36 V Akkusystem. Ein Mulchkit ist optional gegen Aufpreis verfügbar.

Motor  
Nettoleistung bei U/min Energy 0,55 kW
Nettoleistung bei U/min 3.200 U/min
Material  
Material ABS Kunststoff
Felgen, Material Plastik
Mähdeck  
Mähmethoden Sammeln / Mulchen / Heckauswurf
Arbeitsbreite 42 cm
BioClip® Kit Als Zubehör erhältlich
BioClip® Stöpsel Exklusive
Schnitthöhenstufen 7
Schnitthöhenverstellung Zentral
Schnitthöhe, max 75 mm
Schnitthöhe, min 25 mm
Antriebssystem  
Antriebstyp Antrieb, 1 Geschwindigkeit
Antriebsräder Hinten
Geschwindigkeit, max 4 km/h
Geschwindigkeit, min 0 km/h
Ausrüstung  
Fangboxart Stoff mit Staubschutz
Fangbox 50 l
Holmtyp Ergonomisch
Griffhöheneinstellung 2 Stufen
Rad Kugellagerung vorne / hinten Yes/Yes
Zusammenklappbarer Holm Ja
Soft Grip Ja
Seitlich verstellbarer Griff Nein
Gashebel Nein
Abmessungen  
Radgröße, vorne / hinten (vorne) 178 mm
Radgröße, vorne / hinten (hinten) 203 mm
Gewicht 19 kg
Radstand 61 cm

Husqvarna Herstellerinformationen

Bei uns finden Sie eine große Auswahl Husqvarna Gartentechnik und Forsttechnik.

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Wir sind Husqvarna Automower Experte

 

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 Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (Husqvarna Deutschland GmbH Hans-Lorenser-Straße 40 89079 Ulm ) mit einer Dauer von 2 Jahren. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist Deutschland. 

Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers und weitere Details finden Sie in dem unten stehenden Link:
https://www.husqvarna.com/de/serviceangebote/garantierichtlinien/

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

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Kontaktieren Sie gerne unseren Service für weitere Erläuterungen oder zur Vereinbarung einer Selbstabholung.

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet.. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten:Sie können bei uns gekaufte Altgeräte, oder fremdgekaufte Altgeräte beim Kauf eines Neugerätes bei uns zur Entsorgung abgeben.Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica. Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf3. Hinweis zum DatenschutzAuf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.


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