STIHL Rasenmäher RMA 448 PV Set AP 300 + AL 300

Hersteller:
STIHL
Artikel-Nr.:
63582000028

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Ohne Kabel bedeutet der STIHL RMA 448 PV viel Freiheit bei der Pflege mittelgroßer Gärten. Im Eco-Modus ist seine Reichweite besonders hoch, da die Motorleistung hier beim Mähen automatisch an das benötigte Leistungsniveau angepasst wird. Dadurch hält die Ladung der Lithium-Ionen-Akkus des STIHL AP-Systems noch länger vor. Für konstanten Vortrieb beim Arbeiten sorgt der Vario-Antrieb. Mit dem strömungsoptimierten Messer geht die Gartenarbeit stets effektiv von der Hand. Für ein angenehmes Handling beim Akku-Rasenmäher sorgen der Mono-Komfortlenker und der klappbare Grasfangkorb mit einem Volumen von 55 Litern. Dank der Schnittbreite von 46 cm und der 6-fachen zentralen Schnitthöhenverstellung des Messers gelingt es Ihnen leicht, Ihren Rasen zügig und zugleich präzise in Form zu bringen.

Technische Daten:

Schnittbreite 46 cm
Schnitthöhe 25-75 mm
Grasfangkorb-Volumen 55 l
Nenndrehzahl Arbeitswerkzeug 3150 U/min
Gerätegewicht 24 kg
Schallleistungspegel garantiert LWA 94 dB(A)
Schallleistungspegel gemessen LWA 93,2 dB(A)
Vibration Führungsholm ahw 1,8 m/s²
Vibrationen Unsicherheit K 0,9 m/s²
Unsicherheitsfaktor Schalldruckpegel KpA 2 dB(A)
Nennleistung 1050 W
Geschwindigkeit 2-4,5 km/h
Akku-Technologie Lithium-Ionen AP-System  

STIHL Herstellerinformationen

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Stihl Motorgeräte haben wir in unseren Ausstellungen einen großen Platz eingeräumt. Sie können dort die interessantesten Motorgeräte aus dem Stihl Programm finden und sich direkt vor Ort einen Eindruck von der Qualität und der technischen Ausstattung vermitteln.

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Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers: ANDREAS STIHL AG & Co. KG Badstraße 115 D-71336 Waiblingen
Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist Deutschland.Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link:
Hier finden Sie weitere Informationen zu Garantieangaben des Herstellers: https://www.stihl.de/garantiebedingungen-der-stihl-vertriebszentrale.aspx
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Statt: 1.649,00 € *
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Statt: 1.327,35 € *
1.079,00 €*

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.


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