Wildkrautbürste Tielbürger TW50S Honda Motor

Hersteller:
Tielbürger
Artikel-Nr.:
AD-463-040TS

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Die Wildkrautbürste ermöglicht Ihnen eine bequeme rein mechanische Unkrautbeseitigung – ohne Chemie. Daher ist sie ideal für den Einsatz im Garten- und Landschaftsbau, in der Landwirtschaft, im kommunalen und dienstleistenden Einsatz oder im privaten Umfeld. Besonders dort, wo große Maschinen nicht eingesetzt werden können, z. B. in Ecken, auf Verkehrsinseln oder auf Bürgersteigen spielen die Tielbürger-Wildkrautbürsten ihre Stärken aus.

Die Tielbürger TW50s Honda ist mit dem Honda GXV 160 Motor und Rundumschutz ausgestattet

Technische Daten:

10 auswechselbare Stahlzöpfe
50 cm Arbeitsbreite
Lenker klappbar und 6-fach Höhenverstellbar
werkzeugloser Borstenwechsel
kompakt, handlich, wendig
Motor: Honda GXV 160

Tielbürger Herstellerinformationen

Tielbürger Kehrmaschinen bei Julmi

Aus dem Tielbürger Programm sind bei Julmi besonders die Kehrmaschinen zu finden. Solide Technik und eine breite Modellpalette für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke kennzeichnen das Tielbürger Programm bei Julmi.

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Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

Altölentsorgung

Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle.

Rückgabeort ist : Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica. Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben. Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den Versand per Post wählen.

Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende, zugelasssene Behältnisse zu verwenden.


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