Rider R214 C

Hersteller:
Husqvarna
Artikel-Nr.:
H0021

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Effizienter Rider mit 94 cm Mähwerk, erstklassigem BioClip® und Heckauswurf System. Geeignet für Hausbesitzer, die hohe Effizienz, Benutzerfreundlichkeit, Wendigkeit und ein angenehmes Fahren erwarten. Die Knicklenkung mit dynamischer Gewichtsübertragung und das frontmontierte Mähdeck ermöglichen eine einfache Bedienung, hervorragende Manövrierbarkeit und guten Überblick über Ihren Arbeitsbereich. Pedalgesteuertes Hydrostatikgetriebe, leicht zugängliche Bedienelemente und automatische Messerzuschaltung, machen das Mähen zum Vergnügen. Das Mähdeck ist leicht in die Serviceposition zu bringen und vereinfacht so die Reinigung nach dem Mähen. Dank vieler Anbaugeräte wie Schneeräumschild, Anhänger und Streuwagen können Sie Ihr Grundstück das ganze Jahr über pflegen.

Technische Daten:

Motorhersteller/-bezeichnung Husqvarna/HS 413AE
1 Zylinder
Nettoleistung bei vorgegebenen U/min, kW 8,4 - 3.000
Hubraum (cm³) 413
Getriebe Pedalgesteuertes Hydrostatikgetriebe
Schnittbreite (cm) 94
Schnitthöhe (cm) 25 – 75
Mähmethoden BioClip® (Mulchen)/Heckauswurf
Messerzuschaltung automatisch
Reifengröße vorne & hinten 170/60-8
Gewicht inkl. Mähdeck (kg) 228

Husqvarna Herstellerinformationen

Bei uns finden Sie eine große Auswahl Husqvarna Gartentechnik und Forsttechnik.

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Wir sind Husqvarna Automower Experte

 

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 Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers (Husqvarna Deutschland GmbH Hans-Lorenser-Straße 40 89079 Ulm ) mit einer Dauer von 2 Jahren. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist Deutschland. 

Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers und weitere Details finden Sie in dem unten stehenden Link:
https://www.husqvarna.com/de/serviceangebote/garantierichtlinien/

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

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Versand: Nur Selbstabholung

Dieser Artikel ist aufgrund von Herstellervorgaben nur zur Selbstabholung in unseren Filialen verfügbar. Er muss fertig montiert und betriebsbereit übergeben werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Kontaktieren Sie gerne unseren Service für weitere Erläuterungen oder zur Vereinbarung einer Selbstabholung.

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

Altölentsorgung

Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle.

Rückgabeort ist : Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica. Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben. Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den Versand per Post wählen.

Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende, zugelasssene Behältnisse zu verwenden.


Unser Service ist für Sie da.

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