Kärcher Akku-Fenstersauger WV 5 Plus Black-Edition

Hersteller:
Kärcher
Artikel-Nr.:
1.633-467.0

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Mit dem WV 5 Plus bringt Kärcher - der Erfinder des Akku-Fenstersaugers ein Gerät auf den Markt, das die mühelose, streifenfreie und tropfenfreie Fensterreinigung weiter perfektioniert. Mit seiner verlängerten Akku-Laufzeit sind auch längere Putzaktivitäten problemlos möglich. Und dank praktischem Wechselakkusystem wird durch zusätzliche Anschaffung eines zweiten Akkus sogar pausenloses Fensterreinigen möglich. Der Geräte-Handgriff sorgt mit seiner Weichkomponente dafür, dass der WV 5 Plus die Vorgängerreihe in Sachen Handling und Ergonomie sogar noch übertrifft. Des weiteren ist das Gerät mit Abstandshaltern an der Saugdüse ausgestattet. Dieses Feature ermöglicht noch bessere Reinigungsergebnisse bis an die Fensterkanten. Das perfekte Zusammenspiel von Sprühflasche und Mikrofaser-Wischbezug gewährleistet effektives Reinigen und in Kombination dem Akku-Fenstersauger rückstandsfrei saubere Fenster.

 

Technische Daten

Arbeitsbreite der Absaugdüse (cm) 280
Behälterinhalt Schmutzwasser (ml) 100
Akkuladezeit (min) 185
Akkulaufzeit (min) 35
Reinigungsleistung pro Akkuladung ca. 105 m² = 35 Fenster
Spannung (V) 100 - 240
Frequenz (Hz) 50 - 60
Gewicht inkl. Akku (kg) 0.7
Abmessungen (L × B × H) (mm) 125 x 280 x 325
EAN 4039784834187

Ausstattung

  • Entnehmbarer Lithium-Ionen-Akku
  • Saugdüse, breit mit Abstandshaltern, 280 mm
  • Ladegerät
  • Sprühflasche mit Mikrofaser-Wischbezug
  • Glasreiniger-Konzentrat, 1 x 20 ml

Kärcher Herstellerinformationen

Kärcher bei Julmi

Mit unseren Kärcher Competence Centern in Porta Westfalica Holtrup und Barkhausen bieten wir ein umfangreiches Angebot an Geräten für den Privatanwender und den gewerblichen Kunden. Ersatzteile und Verschleißteile für die meisten Geräte haben wir vor Ort oder bestellen sie zeitnah.

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers: Alfred Kärcher Vertriebs-GmbH , Friedrich-List-Straße 4 D-71364 Winnenden 

Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist Deutschland.Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link:

Hier finden Sie weitere Informationen zu Garantieangaben des Herstellers: https://www.kaercher.com/de/services/downloads/garantiebedingungen.html

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

 

 

 

 

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.


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