Rasentraktor MTD 76 Winterausstattung

Hersteller:
MTD
Artikel-Nr.:
A10176

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Rasentraktoren
Heckauswerfer, bis 92 cm Schnittbreite
Auswurf
Heckauswerfer
Schnittbreite
bis 92cm

MTD Traktor mit 76 cm Schnittbreite und  MTD Motor. In der Kombination mit dem 76 cm Mähwerk eine nicht ganz gewöhnliche Kombination, die aber durchaus seinen Reiz besitzt. Der Traktor passt durch jedes 1m Gartentor oder auch durch die meisten gartenseitigen Garagentüren und eignet sich aufgrund des 76 cm Mähwerkes auch für Gärten, bei denen ein breiterer Traktor schlecht zu manövrieren ist.
Der kräftige Motor ist ideal, um auch mit nichtebenen Flächen zurecht zu kommen.

Zum Lieferumfang gehört bei der Winterausstattung das 117 cm breite Schneeräumschild mit Gummischürfleiste sowie Schneeketten.

5 -fache Höhenverstellung bis 100 mm Schnitthöhe (Bild 3) - in Verbindung mit dem kräftigen Motor auch für etwas längeres Gras, zum Beispiel auf Obstwiesen geeignet. Selbstverständlich können Sie das Mähwerk auch komplett ausschalten, zum Beispiel, wenn Pflasterungen oder Wege mit Platten zu überbrücken sind.

6-Gang Transmatic Getriebe - Sie wählen einfach aus: vorwärts oder rückwärts fahren

Robuste Technik und gute Verarbeitung für eine "langlebige Funktionalität"

 

MTD-Motor 382 ccm, 8,0 kW
76 cm Schnittbreite,
6-Gang Transmatic,
Heckauswurf mit 200 L Fangkorb, inkl. Heckdeflektor

 Der Traktor wird beim Versand teilmontiert geliefet. Lenkrad, Sitz und FAngkorb müssen noch montiert werden, BAtterie muss geladen und Betriebsstoffe aufgefüllt werden.

MTD Herstellerinformationen

 MTD Motorgeräte bei Julmi

MTD, die "Modern Tool and Die Company" mit Hauptsitz im amerikanischen Cleveland, ist einer der größten Motorgerätehersteller der Welt. Unterschiedliche Produktlinien richten sich sowohl an den privaten als auch an den gewerblichen Anwender.

Es besteht eine Herstellergarantie seitens des Garantiegebers: MTD Products Aktiengesellschaft , Industriestraße 23 D-66129 Saarbrücken 
Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist Deutschland.Die entsprechenden Garantiebedingungen des Herstellers finden Sie in dem unten stehenden Link:
Hier finden Sie weitere Informationen zu Garantieangaben des Herstellers: http://www.mtd-de.com/index.php?id=28021l
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

 

 

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Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica) zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die durchgekreuzte Mülltonne auf Ihrer Batterie bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

§ 10 Batteriegesetz: Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) 1.Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

2. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet.

3. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

4. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach §11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

5. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Absatz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Wochen ist, verpflichtet.

(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

Altölentsorgung

Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle.

Rückgabeort ist : Werner Julmi GmbH, Eschweg 11, 32457 Porta Westfalica. Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben. Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den Versand per Post wählen.

Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende, zugelasssene Behältnisse zu verwenden.


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